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Der SC HAM-Lippe

(SportClub Herrenabendmannschaft Lippe)

 

 

Satzung der Kegelherren vom SC HAM-LIPPE Lemgo!

 

 

 

§ 1       Vereinsname und Vereinsgründung

 

            Der Verein trägt den Namen SC HAM-LIPPE.

            Gegründet wurde der Verein eigentlich gar nicht, hat sich einfach so ergebenJ

Der erste Kegelabend an dem eine Regelmäßigkeit des Kegelns beschlossen wurde war Mittwoch, der 09. Mai 2007

 

 

§ 1a     Vereinslokal

 

Das Vereinslokal ist das Haus Schröder in Lage, was jedoch auf besonderen Wunsch auch mal geändert werden kann. Dies ist jedoch mindestens 2 Wochen vor dem nächsten Kegelabend anzukündigen und muss mit einer 2/3 Mehrheit abgenickt werden!

 

 

§ 2       Mitglieder

 

Der Verein besteht ausschließlich aus männlichen (auch: HERRlichen genannt) Mitgliedern, woran sich auch in diesem Leben nichts mehr ändern wird!!!

 

 

§ 3       Vereinseintritt  

           

            Es können selbstverständlich neue Mitglieder im Verein aufgenommen werden, jedoch  müssen diese zwingend männlich sein.

Die aufzunehmende Person muss bereits 2 x  in Folge zuvor als Gastkegler tätig gewesen sein und durch Abstimmung unter den Mitgliedern aufgenommen werden.

Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.                                                                     

 

 

§ 4       Vereinsaustritt

 

Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein austreten, ohne Gründe nennen zu  müssen. Vereinseigentum (Pumpenkegel, geliehene Turnschuhe, Turnbeutel o.ä.) muss zurückgegeben werden und noch offene Strafen sind zu begleichen.

Das Mitglied erhält seine Monatsbeiträge zurück, abzüglich der anteiligen Kosten, die für bereits getätigte Fahrten oder Feiern verwendet worden sind. Es werden also nur die Monatsbeiträge nach der letzten Fahrt oder Feier zurück erstattet. Die gezahlten Sonderleistungen (Strafen, Trinkgelder etc.) verbleiben in der Kegelkasse.       

 

 

 

 

§ 5       Gastkegler

 

            Als Gastkegler kann jeder eingeladen werden, aber auch hier gilt: Nur Herren!

            Bei einem Gastkegler werden, wie bei den Mitgliedern, alle Strafen berechnet.

            Sie sind noch am selben Abend zu begleichen. Ein Beitrag wird nicht erhoben.

            Der Gastkegler muss auch nicht den Pumpenkegel an sich nehmen. Dieses Privileg

            besitzt ausschließlich das Mitglied, welches die höchste Anzahl Pumpen geworfen hat.

 

 

§ 6       Kegelabende

 

Gekegelt wird üblicher Weise

jeden zweiten Mittwoch im Monat von 20.00h – 22.30h. im Haus Schröder, Lage

 

 

§ 7       Beiträge          

 

Der monatliche Beitrag von 10,- EUR. muss bis zum jeweiligen Montag vor dem Kegelabend auf dem Konto zu verzeichnen sein!

Strafen sind am Kegelabend direkt zu entrichten (siehe separater Strafenkatalog).

Der Kontoführer sammelt diese ein und überweist sie auf das Vereinskonto.

 

§ 7.1    Kegeln fällt aus

Sollte das Kegeln in einem Monat einmal ausfallen, so ist von jedem Mitglied der

Beitrag für diesen Monat trotzdem zu bezahlen.

 

 

§ 8       Der Strafenkatalog

 

            § 8.1    Pumpe

            Jede geworfene Pumpe wird mit -,10 € berechnet. 3 Pumpen in Folge werden mit

1,- € Strafe geahndet!

 

            § 8.1.1 Pumpenkönig

            Derjenige der es schafft die meisten Pumpen am Abend zu werfen, darf bis zum

nächsten Kegelabend den Pumpenkegel sein eigen nennen und hat diesen zu jedem Herrenabend und natürlich zum nächsten Kegelabend mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Wird jemand 3 x Pumpenkönig in Folge, so hat seine Genialität 5,- € zu zahlen!

           

            § 8.1.2 Pumpenkegel

            Sollte der derzeitige Besitzer des Pumpenkegels diesen wie vor beschrieben nicht vor-

            zeigen können, so wird das mit einer Strafe von 5,- € belegt!

           

            § 8.2    Keine Überweisung

            Sollte der Monatsbeitrag eines Kegelmitgliedes durch eigenes Verschulden am

            jeweiligen Montag vor dem Kegelabend nicht auf dem Kegelkonto zu verzeichnen

            sein, ist eine Strafe von 1,- € zu entrichten.

 

 

§ 8.2    Unentschuldigtes Fernbleiben

            Da die Kegelbahnmiete nicht nur durch einzelne, wenige Personen getragen werden

            soll, ist es natürlich Pflicht für jedes Mitglied auch im Falle eines Atomkrieges

            unaufgefordert und unter Einsatz seines Lebens am Kegelabend zu erscheinen.

            Sollte jemand dennoch verhindert sein, so hat er sich zwingend beim Präsidenten

            abzumelden (SMS mit beklopptem Grund reicht). Sollte dieses nicht passieren, wird

            eine Strafe von 3,- € erhoben. (Ausnahme Krankheit)

Bei einer Epidemie (also mehreren Abmeldungen) wird besprochen, ob der Kegelabend verschoben wird.

Die fehlende Person hat den Durchschnitt der am Abend geworfenen Pumpen zu zahlen. (Der Grund des Fernbleibens ist hierbei irrelevant.)

 

§ 8.3    Klingel           

Sollte ein Kegler das Begrenzungsband berühren, oder sogar überwerfen, so hat er     eine Strafe von ,-50 € zu zahlen.

 

§ 8.4    Gleiche Anzahl Hölzer in Folge

Ebenfalls ,-50 € Strafe sind zu zahlen, wenn ein Kegler 3 x in Folge die gleiche

Anzahl  an Hölzern wirft.         

 

                                     

            § 8.5    Alle Neune oder Kranz Hand

            Nicht nur schlechte Würfe werden bestraft, sondern auch gute werden belohnt.

            So haben alle Kegler eine Strafe von ,-50 € zu zahlen wenn eine Neun fällt, oder ein

            Kranz geworfen wird. Der Werfer zahlt natürlich nicht!    

 

 

§ 8.6    Kugel auf dem Grün

Um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist eine Strafe von 1,- € zu zahlen, wenn ein Kegler, aus welchen Gründen auch immer, die Kugel neben die Bahn zimmert!

 

 

Der Präsident!

 

 

 

 

 

 

 

 

                                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Nächster Herrenabend:

Mittwoch,                       12.11.2008,  20.00h      @ Jovel

         

Kegeln:

Mittwoch,              19.11.2008, 20.00h      bei Stefan!